Für eine Bewerbung in der öffentlichen Verwaltung gibt es keine Sonderregeln. Man kann nach den gleichen Regeln vorgehen, nach denen man sich auch in der Privatwirtschaft bewirbt. Insbesondere sind die Anforderungen an das Bewerbungsdossier die gleichen, und man sollte sich auch in der üblichen Weise auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten.
Wie soll man vorgehen?
Sie haben ein interessantes Angebot im Stellenanzeiger der öffentlichen Verwaltungen gefunden. Nun können Sie Ihr Bewerbungsdossier per Post an die in der Anzeige angegebene Adresse schicken. Sie können Ihre Unterlagen auch elektronisch einreichen, doch nur, wenn dies in der Anzeige ausdrücklich angeboten wird. Im Allgemeinen steht Ihnen die in der Anzeige angegebene Kontaktperson für Fragen zur Verfügung.
Bewerbungsdossier
In der Schweiz wird in der Regel ein vollständiges Bewerbungsdossier eingereicht; im Ausland ist das häufig nicht nötig. Ein vollständiges Bewerbungsdossier enthält immer:
- ein Bewerbungsschreiben (auch Motivationsschreiben genannt)
- einen tabellarischen Lebenslauf (Curriculum Vitae)
- Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse
- Kopien der Studien- oder Berufsabschlüsse
- Kopien von Weiterbildungsdiplomen oder -zertifikaten
Im Internet wimmelt es von Ratschlägen und von Mustern für die Erarbeitung eines Bewerbungsdossiers. Unter der Adresse www.treffpunkt-arbeit.ch finden Sie umfassende Informationen.
Spontanbewerbungen
Der grösste Teil der zu besetzenden Stellen in der öffentlichen Verwaltung wird offiziell ausgeschrieben. Spontanbewerbungen werden zwar nicht grundsätzlich zurückgewiesen, sie haben jedoch kaum Chancen, zu einer Anstellung zu führen. Sie konzentrieren Ihre Bemühungen daher mit Vorteil auf ausgeschriebene Stellen.
Hingegen sind Spontanbewerbungen für Praktika willkommen, denn diese werden zumeist nicht ausgeschrieben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren speziellen Seiten zu den Praktika.
Bewerbung und Nationalität
Die Stellen in der öffentlichen Verwaltung stehen grundsätzlich Schweizer Staatsangehörigen wie Ausländerinnen und Ausländern offen. Allerdings können bestimmte Stellen Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten sein, und zwar dann, wenn mit der Stelle die Ausübung von Staatsgewalt verbunden ist. In der Bundesverwaltung betrifft das unter anderem die Personen, die mit dem Kampf gegen die internationale Kriminalität, mit der Landesverteidigung oder mit der Vertretung der Schweiz im Ausland betraut sind oder die dem Grenzwachtkorps angehören.
Wenn in der Stellenausschreibung nichts anderes vermerkt ist, so steht die Stelle auch ausländischen Staatsangehörigen offen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung.
Weitere Links
Laufbahngestaltung · Stellensuche · be-Werbung
Bundesamt für Migration BFM – Wie bewerbe ich mich im Ausland?
Broschüren
- SECO - Wie bewerbe ich mich richtig 177 kb | PDF
- SECO - Job finden leicht gemacht: Neun Seiten Tipps und Beispiele 198 kb | PDF


